Abbildungen, Diagramme, Grafiken – dieser Beitrag gibt Auskunft, wie ihr diese Inhalte in wissenschaftlichen Publikationen nachnutzen könnt. Dazu sprechen wir über die Themen Bildzitat, Urheberecht und (offene) Lizenzen und geben euch konkrete Tipps für die Praxis an die Hand.
Zu Beginn: Prüft, unter welcher Lizenz die Originalabbildung veröffentlicht worden ist. Bei Abbildungen im Copyright des Verlages müsst ihr euch die Bearbeitungsrechte einholen. Bei offenen Lizenzen gilt die angegebene Lizenz. Denkt daran, dass ihr euch selbst zitieren müsst, wenn ihr eigene bereits veröffentlichte Abbildungen nachnutzen wollt.
Im Folgenden unterscheiden wir drei Arten der Nachnutzung: Zitat, Bearbeitung, Neuschöpfung – und sprechen abschließend über offene Lizenzen.
Abbildungen zitieren
Bildzitate gelten als Großzitate. Es ist aber möglich, Bilder unverändert in den eigenen Artikel zu übernehmen. Voraussetzung ist, dass ihr euch inhaltlich tiefergehend mit der Abbildung im Text auseinandersetzt und die bildliche Darstellung für das Verständnis eures Arguments entscheidend ist (§ 51 UrhG). Zitiert werden darf nur eine kleine Menge an Abbildungen aus jeweils einer Publikation.
Beispiele aus der Praxis sind etwa die Übernahme eines Diagramms aus einer medizinischen Studie, die Interpretation eines Gemäldes etc.
Wie zitiere ich richtig?
Fig. 15: Taken from Müller (2021).
Hinweis zu Fächern mit Schwerpunkt Bild:
Nicht nur, aber insbesondere, in Architektur, der Kunstgeschichte oder der Medienwissenschaft spielen Abbildungen eine zentrale Rolle. Das Bildzitat erlaubt es, Abbildungen nachzunutzen. Künstler*innen werden vielfach von der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst vertreten, deren Kontakt wir euch hier aufgeführt haben. Wissenswertes zu offenen Bilddatenbanken im Fach Kunstgeschichte hat das open-access.network zusammengetragen. Werft auch einen Blick in die anderen Fächer.
Spannende Informationen zu Fotos und Grafiken findet ihr auf den Themenseiten von iRights.info – einer Plattform, die sich mit Urheberrecht und kreativem Schaffen in der digitalen Welt befasst.
Abbildungen bearbeiten
Das Zitatrecht im UrhG ist eng gefasst. Bearbeitet ihr Abbildungen, müsst ihr euch dafür die Rechte einholen und dies durch einen Rechtevermerk nach der Quellenangabe kenntlich machen. Ein Beispiel einer Bildbearbeitung wäre etwa die Ergänzung von Pfeilen oder der weiteren Beschriftung einer Zellabbildung.
Prüft, ob der Verlag oder die Autor*innen die Rechte an der Abbildung besitzen. Entsprechend müsst ihr euch an die jeweilige Instanz wenden. In der Regel schließt die Lizenz eines Artikels die Abbildungen mit ein.
Große Verlage haben die Rechteeinholung vielfach automatisiert. Auf der Artikelseite findet ihr einen Link zum Copyright Clearance Center (CCC). Darüber wird der Prozess zu rights and permissions abgewickelt.
Bei kleineren Verlagen wendet ihr euch direkt an Lektorat und Vertrieb. Für die Publikation muss geklärt werden, wie groß das Bild bei Veröffentlichung sein soll (ganz-, halb-, viertelseitig), ob in Farbe oder in schwarz-weiß, wie hoch die Auflage sein wird und ob die Publikation (zusätzlich) im Open Access geplant ist.
Ihr könnt darauf hinweisen, dass es sich um eine wissenschaftliche Publikation in einem Fachverlag mit kleinem akademischen Publikum handelt und dass die Verwendung der Bilder für euch als Autor*innen keinen kommerziellen Nutzen hat.
Wie zitiere ich richtig?
Fig. 2: Modified after Meier (2019), with permission from the publisher.
Bei offener Lizenz:
Fig. 2: Modified after Meier (2019), licensed under CC BY 4.0, https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/.
Hinweis zu Dissertationen:
Um die teils kostspieligen Bearbeitungsrechte zu umgehen, schildert euren Fall: Ihr benötigt die Abbildung im Rahmen euerer Dissertation. Die Dissertation ist eine Qualifikationsschrift. Die Publikation ist aus promotionsrechtlichen Gründen für euch zwingend. Ihr werdet jedoch kein Geld daran verdienen. In den policies der großen Verlage werden Regelungen für Dissertationen inzwischen explizit ausgewiesen.
In diesem Zusammenhang ist vielleicht auch unser Beitrag zur Unterstützung beim Druckkostenzuschuss interessant.
Abbildungen neuschöpfen
Angenommen ihr habt euch von einer oder mehren publizierten Abbildungen inspirieren lassen, so spricht man von einer Neuschöpfung. Ein Beispiel wäre etwa die Zusammenführung von Forschungsdaten verschiedener Studien in einer neuen Abbildung. Um von einer Neuschöpfung zu sprechen, muss sich eure Abbildung optisch deutlich vom Original absetzen.
Wie zitiere ich richtig?
Fig. 7: Based on Mayer (2022).
Offene Lizenzen nutzen
Offene Lizenzen, wie die der Creative Commons, erleichtern die Nachnutzung durch eine transparente Regelung der Nachnutzung. Die unterschiedlichen Grade sind durch die einzelnen Lizenzen abgedeckt.
Die folgende Übersicht des kiz der Universität Ulm schlüsselt die Nutzungsrechte der Creative Commons-Lizenzen auf.

Abbildungen aus eigenen Artikeln:
Habt ihr die Nutzungsrechte an den Verlag abgetreten, gilt auch für euch zunächst die angegebene Lizenz. Prüft aber, ob der Veröffentlichungsvertrag euch zusätzliche Autor*innenrechte einräumt, die über die Lizenz hinausgehen. So könnte es sein, dass ihr Abbildungen bearbeiten dürft, auch wenn diese unter CC BY-NC-ND 4.0 veröffentlicht worden sind.
Gibt es gesammelt Informationen dazu, wie man die richtige Open Access Zeitschrift findet? Das haben wir einmal in einem Beitrag (auf Englisch) aufgeschrieben.
Es lohnt sich, Artikel im Open Access zu veröffentlichen. Damit erhöht ihr die Sichtbarkeit und bewahrt euch zugleich die Bearbeitungs- und Nachnutzungsrechte der darin veröffentlichten Abbildungen. Inhalte und Artikel unter offener Lizenz könnt ihr einfach auf einem Repositorium zweitveröffentlichen, diese urheberrechtlich geschützt in sozialen Netzwerken teilen und eure Arbeit auf diese Weise vielfach für eure Forschung nutzen.