Mit der Themenreihe „Open Access. Recht am Werk neu denken“ beginnen wir die Diskussion zu Herausforderungen und Chancen, die sich für Autor*innen aus Forschung und Lehre hinter dem Begriff open access (dt. freier Zugang) zu wissenschaftlichen Publikationen verbergen.
Gold Open Access auch Goldener Weg
- unmittelbar und frei zugänglich
- teils kostenfrei, in der Regel sind jedoch Publikationsgebühren üblich, die Rede ist dabei von Article/Book Processing Charge.
Das heißt, es handelt sich hier durchaus um den Goldstandard von Open access, denn jede Person hat unmittelbaren Zugang zur Erstveröffentlichung. Allerdings ist zu beachten: Die Finanzierung muss geklärt sein.
Green Open Access auch Grüner Weg
- freie, i.d.R. nachträgliche Veröffentlichung (oft auch Zweitveröffentlichung genannt)
- kompatibel mit closed access in Form einer klassischen Verlagspublikation (Print und/oder digital mit Paywall)
- kostenfrei; wichtig jedoch zu beachten: Die Rechte müssen geklärt sein!
Der Grüne Weg im Detail. Wie könnt ihr vorgehen?
Wir stellen uns vor: Eure Veröffentlichung ist 2019 gedruckt und digital bei einem Verlag erschienen und ihr möchtet diese nun noch einmal publizieren; diesmal jedoch open access im Grünen Weg als Zweitveröffentlichung!
Folgende Schritte sind zu klären:
- Der Verlagsvertrag regelt Zweitveröffentlichungen! Dazu gehört u.a. auch die 6-24 monatige Embargofrist. Sollte sich keine Anmerkung dazu finden, dann …
- Was steht in den Verlagsrichtlinien? Alle großen Verlage legen für alle Autor*innen fest, wie Zweitveröffentlichungen oder Selbstarchivierungen (online) geregelt sind.
- Gibt es auch diese nicht, dann könnt ihr direkt beim Verlag anfragen, ob eine Zweitveröffentlichung möglich ist.
- Ihr solltet unbedingt auch überprüfen, ob der Verlag Verlagsvereinbarungen mit eurer Institution, Universität hat. Dabei gibt es oft Sonderkonditionen für Mitglieder der Institutionen; z.B. verringerte Embargofristen bei der Zweitveröffentlichung.
- Auch sehr hilfreich: das Gesetz über Urheberrecht. Die entsprechenden Regelungen dazu findet ihr unter § 38 Urheberrechtsgesetz.
- Schließlich ist denkbar, dass euer Text eine offene Lizenz besitzt: Das bedeutet, der Text ist bereits frei zugänglich. Dann dürft ihr ihn natürlich erneut unter Wahrung der CC-BY-Regelungen veröffentlichen.

Wo gibt es weitere Informationen?
Hilfe und Unterstützung bieten insbesondere die Open Access-Beauftragten an den Universitätsbibliotheken. Die Webseite des Netzwerks Open Access informiert zuverlässig und bietet auch wichtige Veranstaltungshinweise und Netzwerktips zu impulsgebenden Ereignissen und Entwicklungen an. Einstiegstipps und -informationen zum Thema Open Access haben wir euch hier zusammengestellt.